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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Insbesondere kann unser Angebot bis zur Annahme durch den Vertragspartner widerrufen werden. Alle Aufträge werden zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften. Der Vertragspartner darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Filme, Photopapier, Chemie, Batterien und sonstige Verbrauchsgegenstände sind auf jeden Fall vom Umtausch ausgeschlossen. Ansonsten ist Umtausch nur möglich, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich einräumen.

2. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung oder berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Vertragspartner daraus Schadensersatzansprüche zustehen, wenn uns an der Verzögerung kein Verschulden trifft. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muß der Vertragspartner bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen; sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Vertragspartner unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten unter Vorbehalt, daß die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassen des Vertragspartners einschließlich des dadurch verbundenen Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Vertragspartner, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

4. Zahlungsverzug
Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks genommen haben. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Vertragspartner über. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei einem Warenwert ab EURO 500,00 übernehmen wir, soweit nichts anderes angegeben, die Versandkosten an eine Adresse für die günstigste Versandart bis zu einem Gewicht von 20 kg, außer bei sperrigen Waren/Verpackungen. Verpackungen hat der Vertragspartner bis zu einem Warenwert von EURO 50,00 zu bezahlen. Bei einem Warenwert ab EURO 50,00 tragen wird, soweit nicht anders angeben, die Verpackungskosten für eine Verpackungseinheit. Versandverpackungen können an uns zurückgegeben, oder frei Haus zurückgeschickt werden.

6. Qualität von Photo- oder Reproaufträgen
Alle Aufträge werden mit bestem Material und nach neuesten technischen Erkenntnissen bearbeitet. Unvermeidliche Tonwertänderungen gegenüber Mustern oder Originalen, bzw. zu einem früheren Zeitpunkt gefertigten Vergrößerungen berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation. Photomaterial kann sich unter Einfluß von Licht, Wärme, Feuchtigkeit oder Chemikalien im Laufe der Zeit verändern, derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Vertragspartner exaktes Format, muß dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Reklamation unzulässig. Macht der Vertragspartner bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine genauen Angaben über Farbe, Helligkeit, Kontrast und Beschnitt, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach unserem Ermessen. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß der übrige Teil der Lieferung für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.

7.Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware oder unserer Leistung schriftlich geltend zu machen. Soweit unsere Vertragspartner Kaufleute sind, sind Mängel unserer gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb einer Ausschlußfrist von 1 Woche nach Erhalt der Ware/Leistung geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügepflicht ab der Entdeckung, bzw. dem Auftreten des Mangels. Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen wie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, leisten wir Gewähr in der Weise, daß wir nach unserer Wahl den vertragsgemäßen Zustand der Ware herstellen oder kosten- und frachtfrei an den vertraglichen Lieferort Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für Schäden, die dem Vertragspartner aus dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften erwachsen, stehen wir ein, bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten sowie Bestellungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlicher Sondervermögen jedoch nur, soweit die Eigenschaftszusicherung gerade vor dem entstandenen Schaden schützen sollte. Für den Fall unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung wird ein dem Vertragspartner zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf 50 % des Wertes der von uns zu erbringenden Leistung der Höhe nach begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche, ob sie nun auf Mängel der Lieferung oder Leistung, Verzug, schuldhaftes Verhalten bei den Vertragsverhandlungen, positive Vertragsverletzung oder auf welchen Rechtsgrund auch immer gestützt werden, ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollte es bei Entwicklung von Filmen und Vorlagen zu Beschädigungen oder Verlust kommen, wird nur bis zur Höhe des Rohmaterialwertes gehaftet, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Für jede Art von Folge- und Nebenkosten (Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorare und Gagen, Fahrtkosten und ähnliches) wird in diesem Falle keine Haftung übernommen. Vor Weiterverarbeitung durch den Vertragspartner sind die Erzeugnisse auf Richtigkeit zu überprüfen. Unterbleibt diese Prüfung, schließen wir eine Haftung für Folgeschäden aus, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

8. Urheberrecht und andere Rechte
Alle von uns erstellten Photographien, Logos, Layouts, Skizzen und anderen Vorlagen gelten als Werk nach § 2 UrhG. Wir verkaufen jweils nur die Nutzungsrechte für die beim Auftragseingang aufgeführten Publikationen oder Nutzungen. Bei jeder weiteren Nutzung ist eine neue Genehmigung bei uns einzuholen. Ist dies nicht der Fall stehen uns Schadensersatzansprüche in üblicher Höhe zu. Veröffentlichung unserer Werke ist nur gegen übliches Honorar, zzgl. MwSt., zwei Belege und Urhebernennung beim Werk zulässig. Bei Ausführungsunterlagen gehen wir davon aus, daß der Vertragspartner alle Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Werden durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Vertragspartner hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

9. Außenwerbung
Bei Aufträgen die Außenwerbung (wie Werbeflächenmiete, Plakatierung, Anbringung, Vermittlung oder andere Arbeiten oder Dienstleistungen im Außenwerbebereich) beinhalten, gelten zusätzlich zu diesen Geschäftsbedingungen unsere Zusatzgeschäftsbedingungen für die Außenwerbung.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Vertragspartner ermächtigt. Wir können bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Vertragspartners verlangen, daß der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung.

11. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Unwirksamkeit
Der Erfüllungs- und Gerichtsort ist Lauf an der Pegnitz, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Bitte beachten Sie, dass für Lieferungen und Leistungen der Geschäftsbereiche: Internetproviding, Netzwerktechnik, EDV und/oder Telekommunikation zusätzliche und/oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten. Bitte fragen Sie diese bei uns gesondert an.

Lauf, den 08.09.2010

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